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Mindestmaß

Was ist das Mindestmaß? – Das Mindestmaß ist die gesetzlich festgelegte Körperlänge, die ein Fisch erreicht haben muss, damit du ihn entnehmen (also mitnehmen und verwerten) darfst. Ist der gefangene Fisch kürzer als dieses Maß, giltst er als untermaßig und muss schonend zurückgesetzt werden. Das Mindestmaß schützt Jungfische, bis sie sich mindestens einmal fortgepflanzt haben.

Das Mindestmaß gehört neben der Schonzeit zu den wichtigsten Regeln des waidgerechten Angelns. Während die Schonzeit einen Fisch während der Laichperiode zeitlich schützt, schützt das Mindestmaß ihn über seine Länge – also unabhängig von der Jahreszeit. Beide Regeln greifen ineinander und sollen sicherstellen, dass ein Bestand langfristig gesund bleibt und sich selbst trägt. Wer die Mindestmaße kennt und einhält, angelt nicht nur legal, sondern auch nachhaltig.

Warum gibt es Mindestmaße?

Mindestmaße existieren vor allem aus einem Grund: Bestandsschutz. Ein Fisch, der noch nie abgelaicht hat, hat noch nichts zur nächsten Generation beigetragen. Entnimmst du ihn, entziehst du dem Gewässer genau die Tiere, die den Bestand eigentlich sichern sollen. Das Mindestmaß ist daher so gewählt, dass ein Fisch der jeweiligen Art in aller Regel mindestens einmal – oft mehrfach – gelaicht hat, bevor er die entnahmefähige Größe erreicht. Auf diese Weise bleibt der Nachwuchs gesichert, auch wenn regelmäßig geangelt wird.

Ein zweiter Gedanke ist die Reife des Fleisches und der wirtschaftliche wie kulinarische Wert. Ein untermaßiger Fisch liefert kaum verwertbares Filet, während er einige Zentimeter größer bereits eine sinnvolle Mahlzeit ergibt und obendrein mehr Nachkommen produziert hat. Bestandsschutz und vernünftige Nutzung gehen hier Hand in Hand. Genau deshalb ist das Mindestmaß kein bürokratisches Ärgernis, sondern ein zentrales Werkzeug eines funktionierenden Fischereimanagements.

Mindestmaß, Schonmaß oder Schonzeit – wo ist der Unterschied?

Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt, meinen aber Verschiedenes. Das Mindestmaß ist eine reine Längenangabe: Alles darunter ist tabu. Der Begriff Schonmaß wird in vielen Bundesländern gleichbedeutend mit Mindestmaß verwendet – ein Fisch unter Schonmaß ist geschont, also zurückzusetzen. Die Schonzeit hingegen ist ein Zeitfenster, meist rund um die Laichzeit, in dem eine Art gar nicht beangelt oder entnommen werden darf – unabhängig von ihrer Länge. Beim Barsch etwa greift oft gar kein Mindestmaß, wohl aber die Regel der vernünftigen Verwertung; beim Hecht greifen dagegen häufig Mindestmaß und Schonzeit gleichzeitig.

In manchen Gewässern kommen zusätzlich Höchstmaße oder sogenannte Entnahmefenster (Köderfenster) vor: Dann darfst du nur Fische innerhalb einer bestimmten Spanne entnehmen, während besonders große, laichstarke Exemplare geschützt bleiben. Wichtig ist: Diese Regeln können sich überlagern. Ein Fisch kann gleichzeitig maßig sein und trotzdem in der Schonzeit stehen – dann ist er zurückzusetzen. Im Zweifel gilt immer die strengere Regel.

Wo sind die Mindestmaße geregelt?

In Deutschland ist die Fischerei Ländersache. Das heißt: Die konkreten Mindestmaße stehen in den Fischereigesetzen und Landesfischereiverordnungen der einzelnen Bundesländer. Darüber hinaus können einzelne Vereine und Gewässerbesitzer für ihre Strecken strengere Maße festlegen – niemals aber lockerere. Ein Mindestmaß von 50 Zentimetern für den Hecht in der Landesverordnung kann vom Verein also auf 60 Zentimeter angehoben, jedoch nicht auf 45 Zentimeter abgesenkt werden.

Praktisch bedeutet das für dich: Verlasse dich nie auf ein Maß, das du irgendwo aufgeschnappt hast, sondern lies vor dem Angeln die gültige Gewässerordnung deines Vereins und die Landesverordnung. Die Maße unterscheiden sich teils deutlich von Bundesland zu Bundesland und können sich ändern. Wer über Landesgrenzen hinweg angelt, sollte das besonders beachten. Die Unkenntnis eines Maßes schützt im Ernstfall nicht vor den Folgen.

Wie misst du einen Fisch richtig?

Gemessen wird die Gesamtlänge: von der Maulspitze bis zum Ende der zusammengedrückten Schwanzflosse. Lege den Fisch dazu auf eine glatte, angefeuchtete Unterlage oder ein Maßband und drücke die Schwanzflosse leicht zusammen, damit du die maximale Länge erfasst. Ein angefeuchtetes Maßband oder eine Messmulde schont die Schleimhaut. Miss zügig und ruhig, damit der Fisch möglichst kurz aus dem Wasser ist – besonders, wenn er zurück muss.

Halte am Wasser immer ein zuverlässiges Maßband bereit; grobe Schätzungen führen schnell zu Fehlern, gerade bei Fischen knapp an der Grenze. Willst du maßige Fische zwischenhaltern, etwa beim Angeln auf Weißfisch, eignet sich ein weicher, knotenloser Setzkescher, in dem die Fische unbeschadet im Wasser bleiben. Wie du ihn richtig einsetzt, ohne die Fische zu stressen, liest du im Ratgeber Setzkescher richtig nutzen.

Welche Mindestmaße gelten für gängige Fischarten?

Feste bundesweite Zahlen gibt es nicht, aber typische Größenordnungen helfen zur Orientierung. Für den Hecht liegen die Mindestmaße vielerorts zwischen 45 und 60 Zentimetern, beim Zander häufig zwischen 40 und 50 Zentimetern, bei der Bachforelle oft um 25 bis 30 Zentimeter und beim Aal je nach Land um 35 bis 50 Zentimeter. Der Karpfen hat in manchen Verordnungen ein Maß von etwa 35 Zentimetern, in vielen Vereinsgewässern gilt er zusätzlich als Fisch, den viele Angler ohnehin zurücksetzen.

Diese Werte sind ausdrücklich nur grobe Anhaltspunkte und ersetzen niemals den Blick in die aktuell gültige Verordnung. Manche Arten wie Barsch oder Rotauge haben in vielen Bundesländern gar kein Mindestmaß, unterliegen aber trotzdem dem Gebot der vernünftigen Verwertung: Auch maßlose Fische entnimmst du nur, wenn du sie tatsächlich verwertest. Wer gezielt auf Raubfisch angelt, sollte die Maße seiner Zielfische auswendig kennen, bevor die erste Rückentscheidung am Wasser ansteht.

Was tun mit einem untermaßigen Fisch?

Ein untermaßiger Fisch wird so schonend und so schnell wie möglich zurückgesetzt. Fasse ihn möglichst mit nassen Händen an, halte ihn nicht trocken und quetsche ihn nicht. Löse den Haken vorsichtig, am besten mit einer Lösezange; sitzt er zu tief, kappe die Schnur dicht am Haken, statt lange im Schlund zu hantieren. Setze den Fisch mit dem Kopf in die Strömung, bis er von selbst kräftig abtaucht. Ziel ist immer, dass der zurückgesetzte Fisch überlebt und weiterwachsen kann.

Genau hier zeigt sich, warum passendes Gerät so wichtig ist: barbenlose oder angedrückte Widerhaken, ein großer, knotenloser Kescher und eine feuchte Ablage machen das schonende Zurücksetzen erst möglich. Das Zurücksetzen untermaßiger Fische ist keine freiwillige Nettigkeit, sondern gesetzliche Pflicht – und zugleich gelebtes, gesetzlich gebotenes Zurücksetzen im engeren Sinn.

Gilt das Mindestmaß auch beim geplanten Zurücksetzen?

Das Mindestmaß regelt die Entnahme – also das Mitnehmen und Verwerten eines Fisches. Willst du einen maßigen Fisch ohnehin zurücksetzen, spielt das Mindestmaß für die Frage der Entnahme keine Rolle, weil du ihn ja nicht entnimmst. Zu beachten ist allerdings, dass das Zurücksetzen maßiger, gesunder Fische in Deutschland rechtlich nicht überall unkritisch ist: Das Tierschutzrecht verlangt einen vernünftigen Grund für das Angeln, und ein grundloses, systematisches Zurücksetzen fangfähiger Fische kann je nach Bundesland und Auslegung problematisch sein. Ein untermaßiger Fisch dagegen muss immer zurück – hier gibt es keinen Ermessensspielraum.

Wichtig ist in beiden Fällen der schonende Umgang: kurze Drillzeit, nasse Hände, zügiges Abhaken und behutsames Zurücksetzen. Ob ein Fisch entnommen werden darf oder zurückgesetzt werden muss, entscheidet sich am Wasser in Sekunden – deshalb gehören die Kenntnis der Maße, ein Maßband und eine Lösezange zur Grundausstattung jedes verantwortungsvollen Anglers. So handelst du in jeder Situation rechtssicher und waidgerecht.

Praxis-Tipps rund um das Mindestmaß

Notiere dir die wichtigsten Maße deiner Hausgewässer auf einer kleinen Karte oder im Handy, damit du sie am Wasser sofort parat hast. Miss im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig, besonders bei Fischen knapp an der Grenze. Rechne bei einem geraden Maß zwei, drei Zentimeter Sicherheitsabstand ein, denn eine falsch entnommene Grenzgröße kann teuer werden. Und prüfe die Verordnung jede Saison neu – Maße und Schonzeiten werden gelegentlich angepasst.

Das Mindestmaß ist damit weit mehr als eine Zahl auf dem Papier: Es ist Ausdruck eines respektvollen Umgangs mit dem Fischbestand und die Grundlage dafür, dass auch in vielen Jahren noch gesunde Bestände in unseren Gewässern schwimmen. Wer es kennt, richtig misst und konsequent einhält, angelt legal, nachhaltig und waidgerecht.

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